Rieter

Ein weltweit führender Anbieter von Textilmaschinen und -komponenten für die Kurzstapelfaser-Spinnerei

Ein weltweit führender Anbieter von Textilmaschinen und -komponenten für die Kurzstapelfaser-Spinnerei

Der globale Anbieter von Komponenten für alle Spinnerei-Prozesse

Yarns that follow fashion

Rieter bietet attraktive Positionen rund um den Globus an

Drucken

Reglement über das Verhalten in Geschäftsbeziehungen

Einleitung
Die Integrität und der gute Ruf eines Unternehmens stellen entscheidende Wettbewerbsvorteile dar. Als eine weltweit agierende Unternehmensgruppe hält der Rieter-Konzern (nachstehend 'Rieter' genannt) nicht nur die entsprechenden nationalen Gesetze und Vorschriften ein, sondern pflegt auch mit allen Partnern Geschäftsbeziehungen, die auf der Grundlage von Vertrauen und Ehrlichkeit aufgebaut sind.

Rieter bekennt sich zu einer verantwortungsbewussten Geschäftstätigkeit in allen Ländern, in denen Rieter operativ tätig ist. Die globale Geschäftstätigkeit steht im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und befürwortet die Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Dieses Reglement über das Verhalten in Geschäftsbeziehungen (nachstehend „Kodex“ genannt), gilt für alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Firmen, die unter der Führungskontrolle von Rieter stehen. Berater, Vertreter oder Unterlieferanten werden dazu aufgefordert, die Richtlinie in geeigneter Art und Weise in ihren Geschäftsbeziehungen mit Rieter zu befolgen. Rieter strebt nach Geschäftsbeziehungen mit Firmen, die sich zur Einhaltung der Bestimmungen in diesem Kodex bekennen.

1. Geschäftsethik
Rieter hält sich an die Grundsätze der Unternehmensverantwortung gegenüber der Gesellschaft. Alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Rieter müssen die nationalen Gesetze der verschiedenen Länder einhalten, in denen Rieter Geschäfte tätigt.

Alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Rieter haben von Handlungen Abstand zu nehmen, die das Vertrauen unserer Geschäftspartner und der Öffentlichkeit gegenüber Rieter Schaden zufügen könnten. Insbesondere sind korrupte und unmoralische Handlungen untersagt. Es ist den Organen und Mitarbeitenden untersagt, Amtsträgern oder Dritten zwecks Erlangung und Beibehaltung von Geschäften oder Bewerbung um Aufträge unzulässige Vorteile zuzusichern oder Bestechungsgelder zu zahlen oder zu bewilligen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorschriften betreffend Kartellrecht und Insidergeschäfte zu halten.

Kadermitglieder und Mitarbeitende von Rieter dürfen keine Geschenke oder Gefälligkeiten von/an Lieferanten, Kunden oder anderen Geschäftspartnern annehmen/offerieren. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf weniger wertvolle Gegenstände (im Wert von unter CHF 150 oder dem nach Kaufkraftparität bereinigte Gegenwert in Landeswährung) oder auf Einladungen zu ordentlichen Geschäftsanlässen. Der Besuch von Anlässen, die länger als einen Tag dauern oder eine ausgedehnte Reisetätigkeit bedingen, müssen vom entsprechenden Vorgesetzten des Mitarbeitenden genehmigt werden, falls die Teilnahme auf Kundeneinladung erfolgt.

Kadermitglieder und Mitarbeitende von Rieter vermeiden Situationen, die zum Konflikt zwischen persönlichen Interessen und denjenigen von Rieter führen können.

Kadermitglieder und Mitarbeitende von Rieter mit Interessen an Firmen, mit denen Gesellschaften des Rieter-Konzerns Geschäftsbeziehungen unterhalten, müssen ihre finanziellen oder anderweitigen Interessen offen legen. Alle wirtschaftlichen Interessen müssen dem Vorgesetzten des Mitarbeitenden und dem Generalsekretär offengelegt werden, mit Ausnahme von börsenkotierten Unternehmen. Andere offenzulegende Interessenverbindungen umfassen alle Ämter, wie z.B. Mitgliedschaft von Verwaltungs- und Beiräten usw., sowie alle Beratungsmandate. Diese Offenlegungsforderung erstreckt sich auch auf Familienmitglieder, wie z.B. Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister sowie deren Ehegatten.

Rieter respektiert das Recht am geistigen Eigentum ihrer Geschäftspartner. Rieter-Mitarbeitende sollen geheime und patentrechtlich geschützte Informationen des Rieter-Konzerns vertraulich behandeln.

2. Sozialverantwortliche Arbeitskonditionen (inkl. Gesundheit und Sicherheit)
Rieter achtet die Menschenrechte ihrer Mitarbeitenden und sorgt für gute und sichere Arbeitsbedingungen. Rieter befolgt weltweit folgende Arbeitsgrundsätze:

  • Keine Kinderarbeit
    Rieter stellt keine Kinder ein. Das Beschäftigungsalter richtet sich nach dem lokalen Gesetz.
  • Zwangsarbeit und Arbeitszeit
    Jede Form von Zwangsarbeit ist bei Rieter verboten. Jede Art von körperlich missbräuchlichen Disziplinarmassnahmen wird ebenfalls nicht toleriert. Die Arbeitszeit sollte mit den maximal zulässigen Arbeitsstunden der nationalen Gesetzgebung übereinstimmen.
  • Belästigung und Diskriminierung
    Rieter duldet keine Form von Belästigung sowie Diskriminierung auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder politischen Parteien, Alter, Familienstand, Schwangerschaft, Abstammung oder sozialer Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung. Mitarbeitende werden nach ihren beruflichen Fähigkeiten bewertet und nicht aufgrund persönlicher Besonderheiten, Voraussetzungen oder dem Glauben.
  • Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
    Rieter respektiert das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, Beitritt zu Gewerkschaften, Ernennung einer Vertretung sowie auf Kollektivverhandlungen. Die lokalen Gesetze sind hierbei jedoch zu beachten.
  • Entschädigungen
    Rieter bietet seinen Mitarbeitenden Gehälter und Leistungen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  • Gesundheit und Sicherheit
    Gesundheit und sichere Arbeitsplätze sind Rieter wichtig. Die Gesellschaften des Rieter-Konzerns verfügen über ein umfassendes Gesundheits- und Sicherheitsmanagement, um ständige Leistungsverbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen.
  • Produktesicherheit
    Für Rieter ist es von grosser Wichtigkeit, dass Produkte während der gesamten Lebensdauer sicher sind für Rieter Kunden sowie für deren Bedienungs- und Wartungspersonal. Die Gesellschaften von Rieter und deren Geschäftspartner werden eng zusammenarbeiten, um eine kontinuierliche Leistungsverbesserung in diesem Bereich zu erreichen.


3. Umweltverantwortung
Rieter will die natürlichen Ressourcen schonen und manifestiert dies in der Wahl der Rohstoffe, der Optimierung von Material- und Energieverbrauch sowie der konsequenten Integration von Umweltaspekten in Forschung, Entwicklung, Produktion, Gebrauch und Entsorgung. Um die internen  Zielsetzungen bezüglich Umwelt zu erreichen, arbeitet Rieter eng mit Lieferanten und Kunden zusammen und berät und unterstützt sie. Gemeinsam mit ihnen sorgt Rieter dafür, dass die eigenen Produkte über den ganzen Lebenszyklus die Umwelt so wenig wie möglich belasten.  

4. Anwendung und Überwachung
Diese Richtlinie muss durch alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Rieter eingehalten werden. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil des Anstellungsvertrags dar und muss neuen Kadermitgliedern und Mitarbeitenden zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Gegen diese Richtlinie verstossende Kadermitglieder und Mitarbeitende sind Disziplinarmassnahmen gemäss lokalen Unternehmensvorschriften unterworfen, einschliesslich der Möglichkeit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Neben internen Schulungen zum Inhalt der Richtlinie, werden regelmässig Kontrollen bezüglich ihrer Einhaltung durchgeführt.

Anfragen bzw. die Aufdeckung von Verstössen gegen diese Grundsätze müssen an den Vorsitzenden des Revisionsausschusses, c/o Rieter Holding Ltd., Klosterstrasse 32, CH-8406 Winterthur gerichtet werden. Mitarbeitende, die Fragen stellen oder Verstösse gegen die Richtlinie ansprechen, dürfen nicht durch Vorgesetzte diskriminiert werden.


Winterthur, 11. Juni 2010

Rieter Holding AG
 
Erwin Stoller
Präsident des Verwaltungsrats
Thomas Anwander
Generalsekretär

 Verhaltenskodex (Deutsch/PDF/206 KB)

Kontakt Investor Relations

Joris Gröflin
Rieter Holding AG
Postfach
CH-8406 Winterthur
T +41 52 208 70 15
F +41 52 208 70 60
 investor@rieter.com