Rieter

Ein weltweit führender Anbieter von Textilmaschinen und -komponenten für die Kurzstapelfaser-Spinnerei

Ein weltweit führender Anbieter von Textilmaschinen und -komponenten für die Kurzstapelfaser-Spinnerei

Der globale Anbieter von Komponenten für alle Spinnerei-Prozesse

Yarns that follow fashion

Rieter bietet attraktive Positionen rund um den Globus an

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Mitwirkungsrecht der Aktionäre

Stimmrechtsbeschränkung

Rieter hat keine Stimmrechtsbeschränkungen.

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

 Als stimmberechtigter Aktionär wird anerkannt, wer im Aktienregister eingetragen ist. Die Rieter-Aktien können ohne Beschränkungen erworben und veräussert werden. Gemäss §4 der Statuten kann die Eintragung ins Aktienregister verweigert werden, wenn nicht ausdrücklich erklärt wird, dass die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehalten werden. Ansonsten bestehen keine Eintragungsbeschränkungen.
Treuhänderisch gehaltene Aktien werden nicht ins Aktienregister eingetragen. Als Ausnahme werden angelsächsische Nominee-Gesellschaften eingetragen, sofern die betreffende Gesellschaft mit Rieter einen Nominee-Vertrag abgeschlossen hat. Die Nominee- Gesellschaft übt das Stimmrecht an der Generalversammlung aus. Auf Verlangen von Rieter ist die Nominee-Gesellschaft verpflichtet, die Person bekannt zu geben, für deren Rechnung sie Aktien hält.

Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der vertretenen stimmberechtigten Aktien. Alle Statutenänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen.

Einberufung der Generalversammlung, Traktandierung und Stimmrechtsvertretung

Die Generalversammlung wird gemäss §8 der Statuten vom Verwaltungsrat mindestens 20 Tage vor dem Anlass mit Angabe der Traktanden schriftlich einberufen und im Publikationsorgan der Gesellschaft (Schweizerisches Handelsamtsblatt) publiziert. Gemäss §9 der Statuten können Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens 500 000 CHF vertreten, in einer von der Gesellschaft publizierten Frist unter Angabe der Anträge die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen anderen Aktionär, durch die Gesellschaft oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

 Corporate Governance 2012 (Deutsch/PDF/250 KB)

Kontakt Investor Relations

Joris Gröflin
Rieter Holding AG
Postfach
CH-8406 Winterthur
T +41 52 208 70 15
F +41 52 208 70 60
 investor@rieter.com